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Mieter-AGB LagerraumVreden

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In unseren Mieter-AGB, erfahren sie alles, was sie für ihre Zeit bei uns wissen müssen.

Bitte lesen sie die AGB´s für Mieter sorgsam durch. 


§ 1 Mietobjekt


Das Mietobjekt darf laut Mieter AGB´s, ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen unter Berücksichtigung nachfolgender Regelungen genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn- oder jeglichen Arbeitszwecken durch den Mieter ist nicht gestattet.


§ 2 Dauerdes Mietverhältnisses


Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt 2 volle Kalendermonate. Danach ist der Mietvertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar.

Die Kündigung bedarf der Textform oder erfolgt über die Kündigungsschaltfläche auf der Webseite des Vermieters.

Die Kündigung vor Beginn des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht. Die Anwendung des§ 545 BGB wird insoweit ausgeschlossen.


§ 3 Miete


Der Mieter berechtigt den Vermieter laut Mieter-AGB, den vereinbarten Mietzins über den Zahlungsdienstleister Go Cardless einzuziehen. Hierfür erteilt der Mieter dem Zahlungsdienstleister eine Einzugsermächtigung.

Der Mieter ist berechtigt, den vollen Mietzins für zwölf Monate unmittelbar nach Vertragsschluss an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter gewährt auf eine derartige Vorauszahlung einen Nachlassvon 2,5 % der regulären Miete.



§ 4 Kaution


Der Mieter sichert die Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag/AGB für LagerraumVreden, unwiderruflich durch Zahlung einer Kaution in der sich aus der Vereinbarung ergebenden Höhe.

Die Kaution ist bei Vertragsabschluss fällig und vor Nutzungsbeginn an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter kann die Kaution auf Wunsch des Mieters mit Go Cardless einziehen. 

Sofern die Kaution nicht fristgerecht gezahlt wird, endet das Mietverhältnismit sofortiger Wirkung (auflösende Bedingung).

Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kaution zinsbringend anzulegen.

Die Rückzahlung des Kautionsbetrages erfolgen innerhalb von 10 Banktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses und vertragsgemäßer Rückgabeder Mietsache durch den Mieter auf das vom Mieter im Mietvertrag genannte Konto oder, soweit der Mieter ein anderes Konto bis zur Beendigung des Mietvertrages mitteilt, auf das vom Mieter mitgeteilte Konto. Gibt der Mieter die Mietsache nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück, ist der Vermieter berechtigt, den Kautionsbetrag um denjenigen Betrag, der notwendig ist, um das Mietobjekt invertragsgemäßen Zustand zu versetzen (z. B. Reinigungskosten oder Kosten zur Beseitigung von Schäden an der Mietsache oder Kosten für die Verbringung und/oder zur Beseitigung/Vernichtung von vom Mieter zurück gelassener Gegenstände) zu reduzieren. Ebenfalls ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter nicht gezahlte fällige Mieten, Mahnkosten, Verzugszinsen vom Kautionsbetrag abzuziehen.



§ 5 Zahlungsbedingungen


Aufrechnungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen stehen dem Mieter laut Miet-AGB nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind; außerdem ist derMieter zur Aufrechnung mit Ansprüchen aus einem Rückabwicklungsverhältnis befugt, das infolge eines Widerrufserwächst. Der Mieter ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6  Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften


Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

FlorianHinske
Heckebree 9
48691 Vreden
info@hinske-technik.de
Tel.:01575-8747372,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über IhrenEntschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtsvor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habenwir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglichund spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, andem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei unseingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§7 Beschaffenheit des Mietgegenstandes und Sorgfaltspflichten des Mieters


Die Container sind neuwertig, sauber und auch bei schlechter Witterung trocken. Sie sind nicht isoliert, jedoch belüftet. Um eine Luftzirkulation zu gewährleisten, stehen die Container leicht erhöht. Der Mieter ist verpflichtet, sein Lagerungsgut in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um es vor Verderb oder ähnlichen schädlichen Einflüssen zu schützen.

Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüllgleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände, insbesondere Nahrungsmittel sowie solche, die für Ungezieferbefall oder Befall von Schädlingen geeignet sind oderUngeziefer-/ Schädlingsbefall verursachen können, nicht gelagertwerden. Gleiches gilt für Stoffe, die Rauch oder Geruch absondern.

Die Container werden unverschlossen vermietet, lassen sich aber mit einem Schloss sichern. Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, während der Mietzeit das Mietobjekt mit einem Schloss an der dafür vorhandenen Riegeleinrichtung zu sichern.

Aufgrund von Brandgefahr und Umweltschutz ist es strengstens untersagt, in demMietobjekt zu rauchen oder offenes Licht oder Feuer zu benutzen,sowie Gegenstände, von denen Brandgefahren ausgehen oder von denen Umweltgefährdungen ausgehen, einzulagern.

Das Gelände ist eingezäunt und wird mit Kameras rund um die Uhrüberwacht.

Der Zugang erfolgt nur mittels eines Codes, der dem Mieter mitgeteilt wird. Soweit der Mieter Dritten die zum Betreten des Mietobjekts erforderlichen Schlüssel, Codes etc. überlässt, geschieht dies auf Risiko des Mieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Zugangsberechtigung des Dritten zu prüfen. Der Vermieter behält sich vor, die Benutzung der gesamten Anlage insbesondere aus Sicherheitsgründen anders zu organisieren (Verwendung von Schlüsseln, Code-Karten, Transponder-Chips etc.).Der Mieter erklärt bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass er mit einer Umorganisation der Zugangsmöglichkeiten einverstanden ist

Auf dem Gelände darf mit Fahrzeugen aller Art nur Schritttempo gefahren werden.

Während der Geschäftszeiten können Verladehilfen wie Palettenwagen und Sackkarre kostenfrei gestellt werden.

Garantien im Rechtssinne erhält der Mieter durch den Vermieter nicht.


§8 Betretungsrecht des Vermieters


Der Vermieter ist laut diesen Miet-  berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen, wenn begründeterVerdacht besteht, dass gegen die vorstehenden Vereinbarungen verstoßen wird, sofern eine vorherige Kontaktaufnahme zum Mieter gescheitert ist und dem Mieter selbst, den anderen Mietern oder dem Vermieter ein nicht unerheblicher Schaden droht.

Bei Gefahr in Verzug für das Mietobjekt, Mietobjekte anderer Mieter oder die Gesamtanlage ist es dem Vermieter gestattet sofort und ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Mieter das Mietobjekt des Mieters zu öffnen und zu betreten, um die Gefahr durch geeignete Maßnahmen abzuwenden.



§ 9 Haftung


Schadensersatzansprüchedes Mieters gleich welcher Art einschließlich solcher aus vorvertraglichem Verschulden und unerlaubter Handlung sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungdurch den Vermieter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, des Körper oder Gesundheit sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286BGB); insoweit haftet der Vermieter für jeden Grad des Verschuldens.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter ebenfalls, im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf die Schäden, die er bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Beachtung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Mietobjekts typischerweise zu erwarten sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Mieters schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweckgerade zu gewähren hat, und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragesüberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieterregelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagergebäudes sowie sämtlicher zum Lagergebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, die eingebrachten Sachen gegen Entwendung, Beschädigung, Verlust etc. in ausreichender Höhe zu versichern. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter eine solche Versicherung zugunsten des Mieters nicht abgeschlossen hat.


§ 10 Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisse


Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem Zustand (besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn des Mietverhältnisses befand.

Gibt der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache ganz oder teilweise nicht geräumt zurück, kann der Vermieter den Mieter mit einer Frist von jeweils einem Monat zur vollständigen Räumung auffordern. Dabei wird der Vermieter die Räumung der Mietsache, Inbesitznahme zurückgelassener Gegenstände sowie deren Verwertung oder Entsorgung nach fruchtlosem Fristablauf androhen. Hat der Mieter eine solche Aufforderung zweimal nicht befolgt, ist der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der in der zweiten Aufforderung gesetzten Frist berechtigt, die Mietsache zu öffnen. Die Öffnung derMietsache hat in diesem Fall in Gegenwart von einem Zeugen des Vermieters zu erfolgen, die die in der Mietsache zurückgelassenen Gegenstände in ein Protokoll aufzunehmen haben.



§11 Sicherungsübereignung/Verwertung und Entsorgung vom Mieter zurückgelassener Sachen


Der Mieter überträgt dem Vermieter sicherungshalber sein Eigentum an allen Gegenständen, die der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in der Mietsache einlagert („Sicherungsgut“).Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug kommt.

Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für allebestehenden und zukünftige. Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis. Dem Mieter steht gegenüber dem Vermieter ein schuldrechtlicher Anspruch auf Freigabedes Sicherungsgutes zu, soweit der Wert der übertragenen Sicherheiten mehr als 110 % der besicherten Forderungen beträgt.

Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Abs. 1 zur Kündigung des Vertrages und zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt.

Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden. Ein aus der Verwertung erwachsender Mehrerlös ist an den Mieter auszukehren.



§12 Außergerichtliche Streitbeilegung


Verbraucherinformationgemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Hierzu sind wirauch nicht verpflichtet.



§13 Sonstiges


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden.

Erfüllungsort ist Vreden.

Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder ist der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Vreden.

Es gilt deutsches Recht mit Ausschluss derjenigen Kollisionsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.


Hier, fanden sie alle Punkte die dafür sorgen, dass sie nicht nur günstig ihren Lagerraum mieten können, sondern auch viele auftretende Fragen beantwortet werden.

Zögern sie nicht, uns bei weiteren Fargen zu kontaktieren.


Muster-Widerrufsformular

An:

Florian Hinske

Heckebree 9

48691 Vreden

info@hinske-technik.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf derfolgenden

Waren (*)/die Erbringung derfolgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/derVerbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum



(*) Unzutreffendes streichen.